Schutzvertrag nicht eingehalten - Tier eingeschläfert
Frage gestellt am 2011-09-21 22:55:11.165
Frage gestellt von magicadiam
Rechtsgebiet Tierschutzrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 15
Aufrufe der Frage 8052
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein mir im Ausland zugelaufener junger Kater wurde über die Unterstützung des Tierschutzes an "neue Eltern" in Deutschland vermittelt. Auf Grund dieser Info transportierte ich ihn nach D und hatte insgesamt dadurch Kosten von ca. 1.000 Euro (Flug, med. Zeugnisse, Pensionskosten etc.). Der Kater (11 Monate alt) war bei der Übergabe, abgesehen von leichtem Durchfall, gesund.
Lt. Schutzvertrag durfte das Tier "weder verkauft noch verschenkt noch dauernd in die Obhut einer anderen Person" gegeben werden. "Falls das Tier nicht mehr gehalten werden kann, ist der Übergeber in Kenntnis zu setzen und hat das Recht, das Tier zurückzunehmen."
Die Übergabe des Tieres erfolgte am 06.09.11. Danach reiste ich unverzüglich 700 km weiter.
Bereits in den folgenden Tagen berichteten die Übernehmer telefonisch, dass das Tier leichtes Fieber hätte und sie es dem Tierarzt vorstellten. Dieser äußerte den Verdacht auf Vorliegen einer (tödlichen) Infektionskrankheit. Die Übernehmer waren sehr besorgt, da sie weitere im Haushalt befindliche Katzen nicht gefährden wollten.
Der Kater wurde nun auf verschiedene Infektionskrankheiten getestet. Einziger mir (mündlich) vorliegender Befund ist ein Titer von mehr als 800 für FIP. Zwei Stunden nach Erhalt dieses Befundes wurde das Tier - ohne mein Einverständnis bzw., ohne, dass ich die Gelegenheit hatte, mit der Tierärztin zu sprechen - am 10.09. eingeschläfert.
Mein immer wieder telefonisch dringend ggü. der Übernehmerin geäußerter Wunsch, mit der Tierärztin zu sprechen, um evt. Befunde zu erörtern bzw. Lösungen (Quarantäne, Zweitmeinung etc.) zu besprechen, wurde mir abgeschlagen. Ich kenne also z.Zt. weder den Namen der TÄ noch die Befunde. Letzte Antwort der Übernehmerin: "Warum denn. Er ist doch jetzt schon eingeschläfert."
Eigene Recherchen haben ergeben, dass eine Euthanasie auf Grundlage des vorliegenden Befundes allein nicht ausreichend ist. Dies wurde mir (von mehr als einer) TÄ bestätigt.
Erste Versuche meinerseits, über eine bestehende RV einen Anwalt einzuschalten, scheiterten. hier hieß es: Nach deutschem Recht wäre eine Katze nur 80 Euro wert, es gäbe also keinen Schaden?????!!!!
Meine Fragen an Sie sind folgende:
Ist ein bestehender Schutzvertrag wirklich nichts wert? M.E. hat sich die Übernehmerin des Tieres über alle Vereinbarungen des Vertrages hinweggesetzt, da sie mich über die Euthanasie nicht informierte bzw. mein Einverständnis nicht einholte.
Habe ich kein Recht darauf, zu erfahren, auf der Grundlage welcher Befunde das Tier eingeschläfert wurde?
War die Diagnose wirklich eindeutig? (Das scheint mir wirklich zweifelhaft und getrieben von dem Wunsch, eine evt. Infektion der im Haushalt lebenden Katzen - unter Inkaufnahme einer Fehldiagnose bei der neuen Katze - um jeden Preis zu verhindern.)
Habe ich als Übergeber der Katze kein Recht darauf, eine Herausgabe der Behandlungsakte zu verlangen?
Kann die RV es ablehnen, in diesem Fall eine Klage zu unterstützen?
Bitte sagen Sie mir, was ich tun kann. Es stellt sich wirklich die Frage nach dem Sinn von Schutzverträgen, wenn Vereinbarungen und Recht nicht eingeklagt werden können..
Wie könnte man vorgehen? Welche Rechte und Kosten wären einklagbar?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Rechtsanwältin Barbara Löw hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-09-22 09:00:56.589
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Der Fragesteller
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