Ermittlungsverfahren wegen Verdächtigem Ansprechen von Kindern/ Nötigung gemäß § 240 StGB
Frage gestellt am 2011-04-27 12:52:40.974
Frage gestellt von greatthunder
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 65
Aufrufe der Frage 9841
Hallo,
Ich habe eine wichtige Frage: Die Polizei ermittelt gegen mich wegen verdächtigem Ansprechen von Kindern bzw. Nötigung gemäß § 240 StGB. Habe auch eine Vorladung erhalten, zu der ich zunächst nicht erschienen bin. Jetzt stand vor paar Tagen die Kripo vor meiner Tür und bat mich, mit auf die Wache zu fahren wegen Personalien und Erkennungsdienstlicher Behandlung (EKD)... Ich habe dort keine Aussage getätigt, nur wo diese mich zurück zur Wohnung gefahren haben, habe ich gesagt das ich nichts gemacht habe außer das mit dem Ansprechen der Kinder, weil ich denen öfter begegnet war, wo ich noch arbeiten war in dieser Gegend...Ich hatte auch nichts böses im Hinterkopf habe mich normal mit den Kindern unterhalten, die vom Schulweg auf dem Nach-Hause-Weg waren, ich lief neben denen her aber habe sie nicht bedrängt. Ich habe jetzt einfach Angst, wie es weitergeht, weil ich habe wirklich nichts getan, warum wird mir jetz nötigung vorgeworfen? Man hat mir auch Fotos von einem jungen Mann gezeigt, der ich aber nicht bin, nur die Kripo meint strikt, ich wär die Person, nur ich bin sicher, dass ich es nicht bin, ich erkenne mich sehr wohl auf Fotos! bitte helfen sie mir, ich bin voll verängstigt!! Die Kripo will mich angeblich auch überwachen, ich trau mich gar nicht mehr so gern raus und fühl mich generell beobachtet! Habe Angst, das ich eine Verhandlung bekomme und verurteilt werde, ich hab wirklich nichts getan!
Danke für ihren rat
Rechtsanwalt Jens Jeromin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-04-27 13:37:57.022
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