Rückforderung der ARGE
Frage gestellt am 2011-11-22 19:35:09.327
Frage gestellt von ronny09
Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 6776
Guten Abend. Ich beziehe gemeinsam mit meiner 16 jährigen Tochter seid Januar 2009 und gemeinsam mit meinem Ehemann seid Mai 2009 Leistung von der ARGE. Im Mai 2011 habe ich im Rahmen der Bürgerarbeit Arbeit aufgenommen und bekomme ein Bruttolohn in Höhe von 900€.Da ich alles rechtzeitig bei der ARGE eingereicht habe und die mir auch eine neu berechnete Bewilligung haben zukommen lassen, bin ich davon ausgegangen, das alles seine Richtigkeit hat. Heute erhielt ich ein Schreiben, wo die ARGE Geld wegen Überzahlung von mir zurückfordert,weil sie festgestellt haben, das ich seid Mai arbeite. Ich fühle mich ein wenig ver...... muss ich die Leistung zurück zahlen obwohl sie bewilligt wurde und auf dem Bewilligungsbescheid meine Arbeitsaufnahme vermerkt ist????
Rechtsanwalt Bernhard Gaßen hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-11-23 10:38:26.926
zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Gaßen, Brüsseler Platz 10, 50672 Köln
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