Kürzung des Arbeitslosengeldes
Frage gestellt am 2010-12-08 10:38:09.102
Frage gestellt von fitejo
Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 72
Aufrufe der Frage 6621
Ich bin seit Januar 2010 arbeitslos.
Vor meiner Arbeitslosigkeit war ich ca. 1 Jahr arbeitsunfähig erkrankt und hatte somit keine Möglichkeit meinen Resturlaub zu nehmen. Dies musste ich mir gerichtlich erstreiten und mein Arbeitgeber musste mir für 21 Tage den Resturlaub ausbezahlen.
Ordnungsgemäß habe ich dies dann auch der Agentur für Arbeit gemeldet und jetzt empfindliche Abzüge am Arbeitslosengeld erhalten. Ich bin 59 Jahre alt und bekomme noch Arbeitslosengeld bis Ende Dezember 2011.
Ich fühle mich dennoch ungleich behandelt, da ich vor meiner Arbeitslosigkeit keine Möglichkeit hatte den Urlaub zu nehmen, wie ein gesunder Arbeitnehmer, der dann nichts abgezogen bekommt. Ich bin schwerbehindert und bin direkt vom Krankengeld in die Arbeitslosigkeit gegangen. Meines Wissens gibt es für diesen Fall sogar ein Grundsatzurteil des BSG!
Rechtsanwalt Bernhard Gaßen hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-12-08 16:22:44.573
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Gaßen, Brüsseler Platz 10, 50672 Köln
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