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 Haftung bei Aktienfonds


Frage gestellt am 2010-05-28 11:10:00.716
Frage gestellt von moro
Rechtsgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 86
Aufrufe der Frage 6055


Im Jahr 2000 habe ich drei Aktienfonds der Universal Investment GmbH, Frankfurt
d i r e k t bei der Investm.Gesellsch.
gekauft. Bei allen Käufen habe ich auf dem
Kaufauftrag nicht bestätigt, daß Verkaufs-
prospekt u. Rechenschaftsbericht ausge-
händigt wurden, ebensowenig, daß die Kosten/Gebühren sowie Geschäftsbedingungen
zur Kenntnis genommen wurden.
Zwei der Fonds bestehen noch, wobei einer
demnächst geschlossen wird. Der dritte ist
bereits in einen Geldmarktfonds umgewandelt.
Hohe Kursverluste. Kann die Investm.Gesell
schaft hier zur Haftung herangezogen wer-
den. Gibt es hierzu Urteile?


  Rechtsanwalt Jesse Blachowski hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-05-28 13:54:37.274
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Herr Mohr,

Ihrer Frage entnehme ich, daß Sie die Aktienfondsanteile aufgrund eigener Entscheidung, also ohne entsprechende Beratung durch einen Anlageberater oder eine Bank gekauft haben, so daß ich auf eventuelle Ansprüche wegen einer möglichen Falschberatung nicht eingehe. Diese wären allerdings mittlerweile auch verjährt.

Gegen die Investmentgesellschaft könnten Ansprüche aufgrund der Prospekthaftung bestehen. Diese setzen voraus, daß die Angaben im Verkaufprospekt fehlerhaft sind. Prospekthaftungsansprüche kommen allerdings nur dann in Frage, wenn der Prospekt auch Grundlage ihrer Anlagenentscheidung war, d.h. Sie müssen ihn vor dem Kauf der Anteile gelesen haben. Allerdings wären Prospekthaftungsansprüche, sofern sie denn bestehen würden, mittlerweile verjährt. Ihre Ansprüche wären mit dem Kauf im Jahre 2000 entstanden. Nach den Übergangsvorschriften der Schuldrechtsreform trat die Verjährung am 31.12.2004 ein.

Das die Investmentgesellschaft eventuell eine unerlaubte Handlung (z.B. Betrug) begangen hat, was eine längere Verjährungsfrist zur Folge hätte, wird sich praktisch kaum nachweisen lassen.

Realistisch betrachtet, werden Sie keine Schadensersatzansprüche gegen die Investmentgesellschaft durchsetzen können. Sie haben die Fondsanteile im Jahre 2000, also zu einem Zeitpunkt erworben, in dem sich der Aktienmarkt nahe einem historischen Höchststand befand. Danach kam es, nach dem Platzen den Dotcom-Blase (2000/2001) und der aktuellen Wirtschaftskrise, zu großen Kurseinbrüchen , so daß sich in den erlittenen Kursverlusten das allgemeine Risiko einer Geldanlage in Aktien verwirklicht hat.

Auch die bevorstehende Schließung eines Aktienfonds ist führt nicht zu Schadensersatzansprüchen, da dies zulässig ist und auch dem Schutz der Anleger dient, denn ein Aktienfonds läßt sich erst ab einem bestimmten Volumen wirtschaftlich betreiben. Zu beachten ist allerdings, das Ihnen entweder die Umwandlung der Anteile in einen anderen Fonds oder die Rückzahlung des aktuellen Wertes der Anteile angeboten wird, wie dies offensichtlich bereits bei dem in einen Geldmarktfonds umgewandelten Fonds geschehen ist.

Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jesse Blachowski
Rechtsanwalt
RAe Bohn & Kollegen

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus

Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht beim Anwalt-Suchservice



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