Teilung eines Grundstückes
Frage gestellt am 2011-07-25 14:24:19.075
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Architektenrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 14546
Teilung eines Grundstücks
Ich besitze ein 3-MFH mit einem 1000 qm großen Grundstück. Auf dem Grundstück befinden sich noch weitere Nebengebäude: 3 Garagen und ein überdachtes Schwimmbecken.
Dieses Grundstück soll zwischen Haupthaus und der ersten angrenzenden Garage geteilt werden.
Folgendes habe ich vor:
1. Teilung des Grundstücks
2. Planung eines neuen MFH
3. Beantragung der Finanzierung (Möglichkeit wurde bereits geprüft)
4. Umsetzung einer Fertiggarage
5. Abbruch des überdachten Schwimmbeckens und der anderen zwei Garagen
6. Errichtung eines neuen MFH (wo bislang die Nebengebäude standen)
Meine Fragen:
1. Das Bauamt hat behauptet, das für die Nebengebäude die Baugenehmigungen fehlen sollen und drohen die Teilung zu verweigern. Ich habe das Objekt vor 8 Jahren gekauft. Das Haus wurde 1965 errichtet. Gibt es für den Fall, das die Baugenehmigung fehlt, so etwas wie Bestandsschutz?
2. Falls die Baugenehmigung doch noch nachgewiesen werden kann: Ist die Grundstücksteilung möglich, ohne im Vorfeld Nebengebäude abzureißen?
3. Welche Bedeutung haben Baulasten, die eingetragen werden müssen vor dem Hintergrund, das künftig aus dem MFH Eigentumswohnungen entwickelt werden sollen, um diese nach und nach zu veräußern?
3. Mir wurde mit geteilt, dass auf einem Grundstück Nebengebäude nur dann vorhanden sein dürfen, wenn ein Hauptgebäude existiert. Dies würde ja bedeutet, das im Zuge der Grundstücksteilung alle Nebengebäude abgerissen werden müssten, weil auf Grundstück 1 das Haupthaus und auf Grundstück 2 die genannten Nebengebäude wären (ohne Haupthaus). Stimmt das? Falls ja, besteht die Möglichkeit das abzuwenden, da ja auf Grundstück 2 ein neues Haupthaus gebaut werden soll?
4. Bitte geben Sie die jeweilige Rechtsgrundlage an!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-07-26 21:26:39.21
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