Rückzahlungsklausel im Fortbildungsvertrag
Frage gestellt am 2010-01-30 12:13:10.55
Frage gestellt von Aggelino
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 28
Aufrufe der Frage 7193
Sehr geehrte Damen und Herren,
im November 2009 habe ich eine ca. 7-monatige Fortbildung begonnen die mich nach Bestehen dazu qualifiziert, leitend im derzeitigen Unternehmen tätig zu sein. Vereinbart wurde, dass die Kosten und die Freistellung vom Arbeitgeber getragen werden. Bereits im Januar 2010 hat mich mein Arbeitgeber auf die künftige Stelle befördert und im Unternehmen versetzt. Vergütung und künftige Arbeitszeiten wurden zunächst mündlich vereinbart.
Erst jetzt, 2 1/2 Monate nach Fortbildungsbeginn und 4 Wochen nach Versetzung, wird mir zunächst ein Fortbildungsvertrag vorgelegt. Darin wird geregelt, dass eine Rückzahlungsverpflichtung durch den Arbeitnehmer ausgelöst wird, wenn innerhalb von 24 Monaten gekündigt wird. Die Rückzahlungsverpflichtung wird auch ausgelöst, wenn ich die Fortbildung nicht beende.
Seitens des Arbeitgebers wird lediglich auf eine Rückzahlung verzichtet, wenn betriebsbedingt gekündigt werden sollte.
Ist diese, mir nachträglich vorgelegte Vereinbarung für mich verpflichtend, wenn ich diese während der schon laufenden Fortbildungsmaßnahmen mit dem aktuellen Datum unterzeichne? Wie muss ich mich verhalten, wenn – wider Erwarten - auf die Unterzeichnung einer rückdatierten Vereinbarung bestanden wird?
Hintergrund dieser Frage ist, dass die Möglichkeit besteht, innerhalb des Verpflichtungszeitraumes, meinen Lebensmittelpunkt aus familiären Gründen (Zusammenziehen mit dem Lebenspartner) in ein anderes Bundesland zu verlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Gordon Neumann hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-01-30 13:01:53.172
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Eigene Anmerkung | vielen Dank für Ihre Ausführungen. Auch Ihre Tipps sind sehr hilfreich. Viele Grüße aus Bremen |
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