Fortbildungsrückzahlungspflicht
Frage gestellt am 2010-08-04 12:09:46.354
Frage gestellt von tif-fy
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 65
Aufrufe der Frage 7216
Ich arbeite seit 4 Jahren in einer Firma(mittelständisches
Unternehmen mit ca 50 Angestellten) und mache zur Zeit eine
Fortbildung.Diese Fortbildung wollte ich selbst besuchen.Die Kosten werden zu 50% übernommen(1450 Euro).Da noch nicht alle Kursteile beendet sind, hat die Firma mir bis jetzt ca 950 Euro erstattet.Von der
Firma bekomme ich für die Weiterbildung lediglich 50% der Kosten, den Kurs
besuche ich während meiner freien Zeit und bekomme somit auch keine Fortbildungstage von der Firma.Der Kurs begann im August 2008 und endet im Oktober 2010 und beläuft sich
auf 20 Wochenenden.Um die Kosten erstattet zu bekommen unterschrieb ich
einen Vertragszusatz, in dem geregelt ist, dass ich mich nach Beendigung des
Kurses für 2 Jahre an diese Firma binde, ansonsten muss ich es anteilig
zurückzahlen( 1/24).Auf die Zusatzregelung hatte ich keinen Einfluss, denn
die wurde nur von Arbeitgeberseite aufgestellt.Ich habe jetzt aber die Kündigung eingereicht und fange in einer anderen
Firma an und mein jetziger Arbeitgeber verlangt nun, dass ich es komplett
zurückzahle.Die Fortbildung läuft noch ca 3 Monate.Mit bestandener Prüfung hätte ich keinerlei Vorteile in der jetzigen Firma,evtl auf dem Arbeitsmarkt , wobei ich die neue Stelle auch bekommen hätte,wenn ich diese Fortbildung nicht besuchen würde. Meine Frage lautet jetzt, ob ich es komplett zurückzahlen muss oder ob doch
noch eine Chance besteht, es nicht zahlen zu müssen?
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Rechtsanwalt Gordon Neumann hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-08-04 15:59:36.786
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