Kündigung
Frage gestellt am 2019-02-13 12:39:22.396
Frage gestellt von borabora94
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 88
Aufrufe der Frage 3241
Hallo,
Folgendes:
Wir sind zum 15.09.18 in eine Doppelhaushälfte gezogen. Unser Vertrag ist auf einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr geschrieben.
Ich habe jetzt eine Arbeit in Österreich und auch eine Wohnung mit meinem Freund gefunden (der ist Österreicher), jetzt möchten wir so schnell wie möglich gehen.
Unser Idee war, schneller ausziehen zu können, da wir keinen Energieausweis gesehen haben. Ist der Vertrag dann nichtig? Ich habe selbst jetzt eine Ausbildung als Bauleiterin gemacht und uns wurde gesagt, dass der Vertrag dann nichtig sei.
Es gibt den Passus: "Der Vermieter ist nicht in Besitz eines (gültigen) Energieausweisses gem. § 16 Energiesparverordnung. Der Mieter verzichtet endgültig auf dessen Vorlage und Übergabe" Dieser Satz schreiben viele in den Vertrag, aber dieser ist wieder nicht konform !?
Können wir auch Innerhalb des 1 Jahres Mindestlaufzeit kündigen? Wenn, ja müssen wir Nachmieter vorschlagen?
Ich habe von Gestratz zur Arbeit 40 min zu fahren, ich nehme an das ist in der Toleranz, das man wegen Wegzug nicht kündigen kann.
Rechtsanwalt Elmar Füller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2019-02-13 14:49:19.098
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Der Fragesteller
borabora94 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:
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