Elternunterhalt für Sozialhilfeempfänger
Frage gestellt am 2014-07-04 13:37:27.426
Frage gestellt von Simonz
Rechtsgebiet Sozialhilferecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 65
Aufrufe der Frage 5777
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mein Vater Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhält (knapp 400EUR/Monat), wurde ich im November 2013 aufgefordert einen Erhebungsbogen über meine Leitungsfähigkeit auszufüllen.
Das habe fristgerecht ich getan: Damaliges Vermögen: ca. 100.000EUR und Jahresgehalt: ca. 60.000EUR.
Ohne nun genau auf die Zahlen einzugehen, bin ich davon ausgegangen, dass ich „leistungsfähig" bin um einen Beitrag zum Unterhalt meines Vaters zu zahlen.
Allerdings habe ich bis heute kein weiteres Schreiben mehr vom Amt erhalten.
Mittlerweile hat sich meine Lebenssituation geändert.
Ich habe meinen Lebenspartner geheiratet und bin schwanger. Zudem habe ich meine Festanstellung gekündigt, da ich mit ihm aufgrund seiner beruflichen Entsendung für zwei Jahre ins Nicht-EU Ausland gehen werde.
Ich habe aktuell Anspruch auf ALG I, welches ich jetzt und nach meiner Rückkehr (Anspruch bleibt 4 Jahre erhalten) beziehen werde.
Solange ich im Nicht-EU Ausland bin,werde ich keinerlei Einkommen haben – mein Mann trägt alle Kosten.
Sobald ich zurück bin, werde ich zunächst ALG I beziehen und dann hoffentlich eine Halbtagsstelle finden, allerdings werde ich das vorherige Jahresgehalt sobald nicht wieder erreichen.
Nun zu meinen Fragen.
1) Soll ich das Amt pro aktiv über meine geänderte Lebenssituation informieren oder weiter abwarten, bis ich Post vom Amt erhalte? Erhebungsbogen vom November 2013 wurde bislang nicht kommentiert.
2) Nach meinem Verständnis werden für den Unterhalt meines Vaters nur meine Einkünfte berücksichtigt. Da ich kein Einkommen mehr habe (bzw. mein Einkommen künftig recht niedrig sein wird) sollte ich dann nicht mehr unterhaltspflichtig sein? Oder kann auch mein Vermögen für die Zahlungen angesetzt werden?
3) Mein Mann verdient sehr gut und ist zudem vermögend, allerdings ist er nicht bereit meinen Vater in irgendeiner Form zu finanziell zu unterstützen oder Auskünfte über sein Einkommen zu erteilen. Kann er vom Amt dazu aufgefordert werden Auskunft über seine Einkünfte und Vermögen zu geben?
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, wie er doch direkt oder indirekt aufgrund der Situation „finanzielle Einbußen" erfahren kann? (zum Beispiel über „berechneten" Unterhalt für mich oder unser Kind...so das meine Einkünfte dadurch nach oben gesetzt werden...?)
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2014-07-05 11:06:08.899
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