LÄRM und Ausnahmeregelungen
Frage gestellt am 2011-05-05 13:39:29.159
Frage gestellt von TerraSue
Rechtsgebiet Nachbarrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 10
Aufrufe der Frage 5471
... das Problem scheint sehr vielschichtig zu sein - noch nicht einmal hier weiss ich wo ich es einornden soll:
Wir haben ein Problem mit der Anwendung der Ausnahmegenehmigung von der Lärmschutzverordnung für gewerblichen Gaststättenlärm unseres Nachbarbezirkes.
Wir wohnen in Berlin.
Sonntags wird es von 10 -22 Uhr bei uns im Garten und auch in der Wohnung unerträglich laut (O-Ton meiner Kinder abens im Bett: "Mama, kannst du das Gewitter ausschalten?"). Wir wohnen am Wasser und von der anderen Seite schallen die Technobeats permanent - natürlich nur sonntags wenn es schön ist.
Wir haben die zuständigen Behörden kontaktiert, diese betonen, dass die Einmessungen der Db in Ordnung seien (das Wasser vorallem die Bässe verstärkt wurde wieder einmal vergessen und bei uns hat auch keiner gemessen)und die Betreiber ein Anrecht von 18 (!!!!) erteilten Ausnahmegenehmigungen pro Jahr haben.
Nun meine Fragen:
Der Club wird ausschliesslich Sonntags und im Sommer draussen benutzt. Im April gab es an 3 von 4 Sonntagen Technobeschallung über die gesamte Bucht. Müssen wir diese Regelmässigkeit in den Ausnahmeregelungen (Sonntags im Sommer) hinnehmen?
18 Termine sollten sich doch auf den Zeitraum eines Jahres beziehen und nicht auf 18 von 25 möglichen Sonntagen von April - September.
Der Club ist privat betrieben und hat kein öffentliches Interesse (wie Volksfest oÄ)
In Absprache mit der Behörde werden wir als Anwohner jetzt wenigstens befragt - nur was nützt das wenn dieser Laden ein Anrecht auf derartige Frequenz von Ausnahmeregelungen hat.
Wie gehen wir am Besten vor? Rechtsschutzversicherung und breite nachbarschaftliche Unterstützung vorhanden.
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-05-05 14:56:43.264
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Der Fragesteller
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