Überprüfen einer Kündigung
Frage gestellt am 2016-02-02 17:58:04.065
Frage gestellt von Paul33
Rechtsgebiet Kündigungsschutzrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 3779
Einer Bekannten von mir wurde nach 3 Jahren und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gekündigt. Im Anstellungsvertrag steht, dass die Kündigung für beide Seiten nur unter Einhaltung der im § 622 BGB genannten Kündigungsfristen erfolgen kann. Im Falle meiner Bekannten demnach 1 Monat.
Mündlich informiert über die Kündigung wurde meine Bekannte von ca. 14 Tagen, die schriftliche Kündigung wurde am 30.01.16 in den Briefkasten geworfen.
Der Grund für die Kündigung war eine betriebliche Umstrukturieung (Verkauf an die Japaner, was aber in der Kündigung nicht erwähnt wird).
In der Kündiung heißt es: Sehr geehrte Frau ..., hiermit kündigen wir das mit lhnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 29.02.2016, hilfsweise
zum nächstmöglichen Termin.
Sie werden aufgefordert, an lhrem letzten Arbeitstag, sämtliches in lhrem Besitz befindliches
Firmeneigentum, insbesondere Schlüssel, Firmendokumente (einschließlich Hard- und Softcopies) sowie
lhnen ausgehändigte Arbeitsmittel an lhren Vorgesetzten zurückzugeben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 SGB lll zur rech2eitigen Meldung bei der Agentur für
Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der
Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung
innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Versäumen Sie diese
Frist, müssen Sie nach §§ 157 ff. SGB lll mit einer einwöchigen Sperrfrist bei dem Bezug von
Arbeitslosengeld rechnen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie eigene Aktivitäten bei der Suche
nach einer anderen Beschäftigung entfalten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Frage ist nun, ob diese Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist oder ob sich Ansätze für evtl. Einsprüche ableiten lassen.
Vielen Dank
Pablo 33
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2016-02-03 09:04:57.334
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