Gewährleistung bei Autokauf
Frage gestellt am 2014-11-13 15:06:46.15
Frage gestellt von jana
Rechtsgebiet Kaufrecht
Gebot 31 €
PLZ Gebiet 10
Aufrufe der Frage 4651
Ich habe am 24.03.2014 einen BMW von 2005 bei einem Händler gekauft. Ich habe einen Kaufvertrag (Stand 05/2008) über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug.Kilometerstand 155.000
Unter dem Punkt Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt der Übergabe steht: Guter Zustand.
Ansonsten sind nur die Daten, Preis etc. eingetragen.
Auf der Rückseite steht zum Punkt Sachmangel, dass Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr{ .....} verjähren.
Nun ist es so, dass der Wagen gut fuhr, aber meinem Gefühl nach nicht genügend Leistung gebracht hat. (er fuhr nicht schneller als 130/140 Km/h)
Aus diesem Grund brachte ich Ihn am 06.05. in meine Werkstatt.
Die haben eine elektronische Fehlerauslese gemacht und diese zeigte einen Defekt am Turbolader und am Lüftungsmotor. (Protokoll der Fehlerauslese vorhanden)
Nun kann es mal sein, dass es alte Fehler sind die nicht gelöscht wurden. Deswegen riet mir die Werkstatt den Wagen zu fahren und dann eine erneute Fehlerauslese zu machen und vermutet einen Defekt am Luftmassenmesser oder aber am Turbolader. Würde der Fehler immer noch angezeigt werden, müsse man eine aufwendige Fehlersuche starten, wozu aber kein Termin mehr frei war. Alleine die Suche kostet über tausend Euro, da der gesamte Cockpit und Kabelbaum raus müsse.
Nun war ich gerade beim Studienabschluss und musste sofort anschließend beruflich nach Norwegen und da der Wagen ja fuhr, nur eben langsam, bin ich erst jetzt sofort nach meiner Heimkehr wieder in die Werkstatt und die Fehlerauslese zeigt noch immer die gleichen Fehler an.(Protokoll vom 13.11.) Hab ich zulange Zeit ins Land gehen lassen oder kann ich meine Garantiansprüche geltend machen? Fährtickets, die meine Rückreise dokumentieren und Arbeitsverträge in Norwegen sind vorhanden)Ist das überhaupt nötig, da ich ja am 06.05. die Fehlerauslese hab machen lassen. Ich war gezwungen mit dem Wagen zu fahren, da ich in Norwegen auf ein Auto angewiesen bin...)
Fehler sind:
1.) ein Fehler am Turbolader
2.) Der Lüftungsstellmotor (Die Frontscheibenlüftung funktioniert nicht, was mir erst später auffiel, beim ersten Regen)
3)Ansonsten sind noch Gelenke ausgeschlagen, die erneuert werden müssen, aber das ist eventuell einfacher Verschleiß und fällt nicht unter eine Garantie, oder?(Festgestellt heute bei der gründlichen Inspektion nach fast 8 Monaten)
Jetzt frage ich mich:
1) Habe ich bei diesen Punkten einen Gewährleistungsanspruch? Die Fehler wurden einen Monat nach Kauf ja durch die Fehlerauslese gefunden, nur dass ich keine Zeit für eine Behebung bzw. genauere Untersuchung hatte. Reicht es als Beweis aus, dass der Fehler vorhanden war? Sollte die Werkstatt mir zusätzlich noch bestätigen, dass ich wegen vermuteter geringer Leistung des Motors um eine Kontrolle des Turboladers gebeten habe? Gibt es noch andere wichtige Unterlagen?
2) Die genauere Fehlersuche wird Zeitaufwendig und teuer
Hat der Verkäufer im Falle eines Gewährleistungsanspruches dann das Recht die Demontage zur Fehlersuche und die Reparatur selbst ausführen zu können? Oder kann ich meine Werstatt hier in Berlin beauftragen. (wenn der Verkäufer den Fehler selbst beheben will und kann, wer sorgt dafür, dass der Wagen zu ihm von Berlin nach Magdeburg kommt...
Nun ist es so, dass meine Werkstatt vor dem Wochenende eh keine Zeit hat, die Fehler zu suchen. Ich muß leider nocheinmal am Samstag nach Norwegen und bin am 20.12. wieder hier. Werde mit dem Wagen fahren müssen, da ich keinen anderen habe...)Reicht es da einen Termin im Januar zu machen?
Habe ich
einen Garantieanspruch bei diesen Punkten und, und wie gehe ich jetzt vor, wen informiere ich?
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß,
Jana Mey
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2014-11-13 16:13:11.726
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