Widerruf Generalvollmacht gültig, wenn dement
Frage gestellt am 2013-11-21 13:24:25.151
Frage gestellt von niemand
Rechtsgebiet Betreuungsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 33
Aufrufe der Frage 6308
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 2011 im Besitz meiner Generalvollmacht. Diese wurde geschaffen, weil meine Mutter schon seit 2006 eine Vorsorgevollmacht für unsere Nachbarin! hat und älter wird. Ich habe mich dann für besagte Nachbarin um Hausverkauf, Heimunterbringung, Vermögensverwaltung (Pflegekonzept) und vieles mehr gekümmert, die Vollmacht also aktiv ausgeübt bis hin zum Strafrecht (Kontaktaufnahmeverbote wg. Schutz des Vermögens). Dies ist vielen ein Dorn im Auge. Meine Vollmacht wird pro Jahr mindestens einmal angegriffen.
Fall jetzt:
Meine Betreute schickt mir einen Widerruf der Vollmacht ins Haus. Die "Hand wurde vom Heim geführt". Man überredete sie, zu unterschreiben. Denn sonst ist zwischen uns ja nichts vorgefallen.
Ich weiß bereits, daß ich rechtlich nichts gegen den Widerruf machen kann. Es sei denn, sie wäre dement, worauf einige Anzeichen hindeuten, die ich auch benennen kann.
Ich lege daher Wert auf ein unabhängiges Gutachten, da ich den Leuten im Heim mißtraue. Dafür gibt es Gründe. Beispielsweise die Aussage der Heimleiterin: Ich solle doch die Beziehung von der Vollmacht trennen. Das sei Grundsatz des Heims.
Tatsache ist, daß meine Betreute der Pflegestufe 2 entgegensieht (nach jetzt 2 Jahren etwa im Heim). Sie kann und möchte das Heim nicht mehr wechseln, will keinen Ärger (eigene Aussage) und würde lieber auf mich verzichten als sich jeden Tag von den Heimpersonen (verschiedene, auch leitende) belatschern zu lassen.
Meine Frage: Kann ich als Privatperson (die Vollmacht ist ja zur Zeit widerrufen) ein unabhängiges Gutachten über Kennzeichen D (Demenz) über die Nachbarin (eigentlich gefühlsmäßig meine Betreute...)einfordern. Anschlußfrage: Wenn ja, wie schnell kann ich das bei welcher Stelle erreichen?
Mein Ziel ist, ihr den Platz im Heim zu bewahren und sie vor weiteren abgenötigten Unterschriften zu schützen.
(Meinen Schutz hat sie sich mehrfach erbeten). Die Urteilskraft, daß ich jetzt nach ihrem Widerruf nix mehr machen kann, fehlt ihr.
Bitte konzentrieren Sie sich vor allem auf meine beiden Fragen. (Gutachten, bei welcher Stelle).
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2013-11-21 20:34:22.921
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