eheähnlicher Gemeinschaft mit Visumproblematik
Frage gestellt am 2016-08-12 13:34:16.957
Frage gestellt von Blueskyon
Rechtsgebiet Aufenthaltsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 4943
ich lebe seit zwei Jahren mit meiner Lebenspartnerin aus der Ukraine zusammen. Zudem sind wir 6 Jahre zusammen. Gemeldet ist Sie jedoch in einem anderen Bundesland bei meinen Eltern.
Meine Lebensgefährtin hat hier in Deutschland zwei Jahre (statt 6Monate) ein Praktikum getätigt zur Anerkennung Ihres Berufes. Daraus kann man schon hören, dass dies nicht so gelaufen ist wie Ursprünglich in Aussicht gestellt wurde. Jedoch Ihr Hauptberuf Musikpädagogin ist in Bayern anerkannt worden und eine erfolgversprechende Selbständigkeit steht am Anfang.
Leider bekommen meine Lebenspartnerin kein passendes Visum, ohne dass sie dazu ausreist und ein neues Visum beantragt. Dies müssen wir dringend vermeiden und stellt keine Option dar! Die Ausländerbehörde an der wir sind gibt uns keinerlei Hilfestellung.
Wir wollten uns vor 4 Jahren verloben (Lippenbekenntnis) und mussten die Sache vorerst aufgeben, da von meiner Lebenspartnerin, der eigentlichen Ex-Ehemann, die Ehe illegal vorgibt (Ukraine). Dies ließe sich über das Gericht an der die Scheidung vollzogen wurde wieder klarstellen (Scheidungspapiere wurden jedoch vernichtet). Meine Lebenspartnerin müsste dazu ausreisen um dies zu klären. Wegen der Visumsgegebenheit im Moment ist dies nicht möglich. Sie erhält immer nur eine kurze befristete Fiktionsbescheinigung.
Uns geht''s nun darum, wir wollten erst mal ein „eheähnliches Verhältnis/Gemeinschaft" eingehen dies Notariell festhalten. Damit sollte uns doch auch visatechnisch eine andere Möglichkeit entstehen ohne dass meine Lebenspartnerin ausreisen müsste so wie bei einer Ehe. Ist dem so, was haben wir zu beachten?
Wir wollen, dass damit meine Freundin Ihre Selbständigkeit aufnehmen kann, da schon mehrere Kindergärten Sie beauftragen würden und der bestehende Gewerbeschein seine Gültigkeit erhalten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Wolfgang Buerstedde hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2016-08-12 14:58:30.276
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Der Fragesteller
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Eigene Anmerkung | leider hilft uns die Antwort nicht in unserem Problem weiter. Dies liegt jedoch nicht am Anwalt, welcher alles deutlich und gut beantwortet hatte. |
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