Ausfallhonorar
Frage gestellt am 2023-10-11 22:34:32.584
Frage gestellt von DPW90
Rechtsgebiet Medizinrecht
Gebot 65 €
PLZ Gebiet 50
Aufrufe der Frage 1987
Guten Tag, in meinem Falle geht es um eine Aufforderung des bezahlens eines Ausfallhonorars. Ich bin zur Zeit in Behandlung beim Zahnarzt bzgl. Zahnersatz und musste in der Vergangenheit einen Termin in der Praxis bereits kurzfristig leider absagen. Daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen mit der Info das wenn sowas nochmal passieren sollte, ich ein ausfallhonorar zu bezahlen habe. Am Montag, den 25.9 hätte ich um 9.30 Uhr einen Termin gehabt. Da ich allerdings gerade in Behandlung beim Orthopäden bin und bei mir Arthrose beidseitig und rechts schon fortgeschritten diagnostiziert wurde, habe ich tagesform abhängig schon starke Schmerzen. In der Nacht von Sonntag auf Montag habe ich kaum schlafen können, sogar das liegen ist teilweise ohne Schmerzmittel, eine Tortur. Ich habe Montag morgen angerufen und erklärt das ich den Termin nicht wahrnehmen kann, durch die Schmerzen. Da der Termin sicherlich 2-2.5 Stunden Zeit in Anspruch genommen hätte. Ich hätte dies, vorallem auf dem Rücken liegend, absolut nicht durchhalten können. Nun war meine Absage zu kurzfristig, da die Zahnarzt Praxis eine 24 Stunden vorher absage Frist hat. Nun gut, aber ich plane meine Schmerzen ja auch nicht. Nun habe ich einen Brief mit der Forderung bekommen, ein Ausfallhonorar von 312€ zu bezahlen.
Muss ich die 312€ bezahlen?
Falls ich nicht verpflichtet bin dies zu bezahlen, hätte ich gerne einen Anwalt der mich im weiteren Vorgehen vertritt/berät
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2023-10-13 08:44:04.662
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