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 Baustraße


Frage gestellt am 2026-04-08 07:37:25.494
Frage gestellt von MariaH
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 40 €
Status noch 13 Tage
PLZ Gebiet 16
Aufrufe der Frage 18


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um eine rechtliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Wir sind Eigentümer eines Grundstücks, über das eine private Zufahrt (Weg- und Fahrrecht für Nachbarn) verläuft. Im Grundbuch ist geregelt, dass alle Beteiligten für die Privatstraße zuständig sind (nicht für die Baustraße).

Ein Nachbar hat ohne vorherige Abstimmung mit uns eine Baustraße auf unserem Grundstück errichten lassen (Kosten ca. 8.000 €). Diese diente seinem eigenen Baustart. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir unser Grundstück noch nicht bebaut; mit unserem Bauvorhaben haben wir erst ca. ein Jahr später begonnen.

Aktuell nutzen wir die Baustraße ebenfalls, da sie sich auf unserem Grundstück befindet und derzeit die einzige praktikable Zufahrt darstellt, da die Privatstrasse erst nach Ende der Bauphase herstellt werden kann.

Der Nachbar fordert nun eine Kostenbeteiligung von uns und droht, die Baustraße andernfalls wieder entfernen zu lassen. Dies würde unser laufendes Bauvorhaben erheblich beeinträchtigen bzw. möglicherweise zum Stillstand bringen.

Wir haben dem Bau der Baustraße nicht zugestimmt und es besteht keine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung.

Zusätzlich ist uns bekannt, dass der Nachbar beim Erwerb seines Grundstücks (ca. 2.000 m²) im Verhältnis zu kleineren Grundstücken (ca. 900 m²) einen günstigeren Kaufpreis erhalten hat, da er im Gegenzug höhere Erschließungskosten tragen sollte. Außerdem stellen wir auf unserem Grundstück die Feuerwehraufstellfläche für alle Beteiligten zur Verfügung.

Darf der Nachbar die Baustraße ohne unsere Zustimmung von unserem Grundstück entfernen lassen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, um einen Rückbau kurzfristig zu verhindern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen



Diese Frage wird derzeit von einem Anwalt bearbeitet.